Synodaler Ausschuss

Der Synodale Ausschuss besteht entsprechend dem von der Synodalversammlung beschlossenen Handlungstext Synodalität nachhaltig stärken aus den 27 Diözesanbischöfen, 27 vom Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) und weiteren 20 anschließend von der Synodalversammlung gewählten Mitgliedern. Er tagte erstmals in einer konstituierenden Sitzung vom 10. bis 11. November 2023 in Essen. Die zweite Sitzung war in Mainz (14./15. Juni 2024) und die dritte fand am 13./14. Dezember 2024 in Wiesbaden-Naurod statt. Die vierte Sitzung tagte vom 9. bis 10. Mai in Magdeburg. Die fünfte und letzte Sitzung tagte am 21. und 22. November 2025 in Fulda. Dort wurde die Satzung der Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland verabschiedet. 

Liste der Mitglieder des Synodalen Ausschusses (Stand: 20. November 2025)
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Satzung Synodaler Ausschuss (beschlossen am 11. November 2023)
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Geschäftsordnung Synodaler Ausschuss (beschlossen am 11. November 2023)
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Kommissionen des Synodalen Ausschusses

Bei der zweiten Sitzung des Synodalen Ausschusses wurde drei Kommissionen eingerichtet:

Kommission I: „Synodalität als Strukturprinzip der Kirche und Ordnungen des Synodalen Rats“

Kommission II: „Evaluation und Monitoring der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges“

Kommission III: „Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges“

Liste der Mitglieder der Kommissionen: Datei herunterladen

Fünfte Sitzung des Synodalen Ausschusses in Fulda (21./22. November 2025)

Die fünfte Sitzung des Synodalen Ausschusses fand am 21. und 22. November 2025 in Fulda statt. Sie ist mit dem einstimmigen Beschluss einer Satzung der künftigen Synodalkonferenz der katholischen Kirche in Deutschland zu Ende gegangen. Das Präsidium des Ausschusses sprach von einer „nachhaltigen Entscheidung, die dem Miteinander in unserer Kirche Zukunft gibt“. 

Zu den Eckpunkten der Satzung gehört – neben der Grundsatzentscheidung, gemeinsam zu beraten und Beschlüsse zu fassen, um dem Sendungsauftrag der Kirche gerecht zu werden – die Zusammensetzung der künftigen Synodalkonferenz: Sie wird aus den 27 Diözesanbischöfen, ebenso vielen Mitgliedern des ZdK und weiteren 27 von der Synodalversammlung zu wählenden Mitgliedern bestehen.  „In der Synodalkonferenz kommen Gläubige unterschiedlicher Berufung zusammen. Gemeinsam bringen sie die Vielfalt des Volkes Gottes der Kirche in Deutschland zum Ausdruck“, heißt es in der Satzung. Die Synodalkonferenz fördere „stetig das Handeln der Kirche in Deutschland im Dienst der Evangelisierung“. Die Deutsche Ordensobernkonferenz sowie der Beirat der Betroffenen von sexuellem Missbrauch in der Kirche werden je zwei Mitglieder in die Synodalkonferenz entsenden. Weitere Details soll eine Geschäftsordnung regeln, deren Eckpunkte im Ausschuss beraten wurden. 

In den nächsten Schritten muss die Satzung von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Vollversammlung des ZdK angenommen werden. Danach wird sie dem zuständigen Dikasterium im Vatikan zur Erteilung einer „Recognitio ad experimentum“ vorgelegt.

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Satzung der Synodalkonferenz einstimmig beschlossen

Synodaler Ausschuss kommt in Fulda zusammen
Zur Pressemitteilung vom 21. November 2025

Synodaler Ausschuss tagt am 21./22. November 2025
Zur Pressemitteilung vom 6. November 2025

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Vierte Sitzung des Synodalen Ausschusses in Magdeburg (9./10. Mai 2025)

In Magdeburg ist am 10. Mai 2025 die vierte Sitzung des Synodalen Ausschusses zu Ende gegangen. Nach einer lebhaften Debatte zur Ausgestaltung eines künftigen synodalen Gremiums auf Bundesebene gab es klare Voten. So sollen in dem Gremium alle Mitglieder des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz und ebenso viele Mitglieder des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) vertreten sein. Weitere Personen sollen hinzugewählt werden.

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Synodaler Ausschuss endet in Magdeburg
Zur Pressemitteilung vom 10. Mai 2025

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Dritte Sitzung des Synodalen Ausschusses in Wiesbaden-Naurod (13./14. Dezember 2024)

Am 13. und 14. Dezember 2024 fand die dritte Sitzung des Synodalen Ausschusses im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden-Naurod statt. Seit der letzten Sitzung im Juni 2024 haben sich die drei Kommissionen des Synodalen Ausschusses konstituiert und erste Zwischenergebnisse erarbeitet, die in der kommenden Sitzung diskutiert wurden.

Die Kommissionen, die jeweils aus zehn gewählten Mitgliedern des Synodalen Ausschusses sowie Beraterinnen und Beratern bestehen, behandelten Aufgaben und Fragen, die auf dem Synodalen Weg der Kirche in Deutschland fortgesetzt beraten werden sollen. 

  • Kommission I berät zur Synodalität als Strukturprinzip der Kirche und zur möglichen Ordnung eines Synodalen Rates.
  • Kommission II fragt nach Evaluation und Monitoring der Umsetzung der Beschlüsse des Synodalen Weges.
  • Kommission III kümmert sich um die Weiterentwicklung der Initiativen des Synodalen Weges.

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung war das Abschlussdokument der Weltsynode „Für eine synodale Kirche“ (2021–2024), das von Papst Franziskus veröffentlicht und von ihm als Teil des Lehramts bestätigt wurde. Dieses Dokument liefert wertvolle Impulse für die Arbeit des Synodalen Ausschusses, die aufgegriffen wurden.

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Synodaler Ausschuss in intensiver Arbeitsphase
Zur Pressemitteilung vom 14. Dezember 2024
 
Synodaler Ausschuss tagt in Wiesbaden-Naurod
Reflexion zur Weltsynode Schwerpunkt der Arbeit
Zur Pressemitteilung vom 13. Dezember 2024

Synodaler Ausschuss tagt am 13./14. Dezember 2024
Zur Pressemitteilung vom 28. November 2024

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Zweite Sitzung des Synodalen Ausschusses in Mainz (14./15. Juni 2024)

Mit der Einrichtung von drei Kommissionen ist am 15. Juni 2024 die zweite Plenarversammlung des Synodalen Ausschusses in Mainz zu Ende gegangen. Die Kommissionen werden Aufgaben und Fragen behandeln, die auf dem Synodalen Weg der Kirche in Deutschland fortgesetzt beraten werden sollen. Zuvor hatte der Ausschuss sich engagiert damit auseinandergesetzt, was es heißt, Synodalität als Strukturprinzip der Kirche zu verstehen.

Nachdem die Satzung des Synodalen Ausschusses von der Vollversammlung des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) und dem Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz angenommen worden ist, haben die Ausschussmitglieder mittlerweile die zwei weiteren Personen für das Präsidium des Ausschusses gewählt. Dieses besteht aus

  • Bischof Dr. Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz,
  • Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des ZdK,
  • Mara Klein, wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in an der Universität Münster, und
  • Bischof Dr. Peter Kohlgraf, Bischof von Mainz.

Die geistliche Begleitung der Arbeit des Synodalen Ausschusses übernehmen Sr. Dr. Igna Kramp CJ (Fulda) und Dr. Peter Hundertmark (Speyer).

Aufgabe des Synodalen Ausschusses sind vier Aspekte:

  1. Verständigung über den Begriff der Synodalität als Grundvollzug der Kirche unter Einbeziehung der Erfahrungen der Weltsynode;
  2. Vorbereitung einer Evaluation der Umsetzung der Beschlüsse der Synodalversammlung;
  3. Weiterentwicklung von Initiativen, die auf dem Synodalen Weg in den Synodalforen und der Synodalversammlung beraten worden sind;
  4. Vorbereitung eines bundesweiten synodalen Gremiums, das kirchenrechtlichen Maßgaben entspricht.

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Synodaler Ausschuss richtet Kommissionen ein
Zur Pressemitteilung vom 15. Juni 2024

Zweite Sitzung des Synodalen Ausschusses hat begonnen
Zur Pressemitteilung vom 14. Juni 2024

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Konstituierende Sitzung in Essen (10./11. November 2023)

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Einführung der Präsidentin und des Präsidenten des Synodalen Weges
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Synodaler Ausschuss konstituiert sich in Essen – „Nächste Phase des Synodalen Weges beginnt“
Zur Pressemitteilung vom 10. November 2023

Synodaler Ausschuss hat sich konstituiert – „Weichen stellen für die Zukunft“
Zur Pressemitteilung vom 11. November 2023

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