Fragen und Antworten zum Synodalen Weg

Der Synodale Weg ist durch verschiedene Fachbegriffe geprägt, die zum Einstieg hier erläutert werden. Im Anschluss finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um den Synodalen Weg.

Evangelisierung

Evangelisierung ist das übergeordnete Ziel des Synodalen Weges. Beim Synodalen Weg geht es darum, neue Wege zu suchen, um das Evangelium Christi glaubwürdig zu verkünden. Damit dies gelingen kann, folgen die Mitglieder der Synodalversammlung einem doppelten Zuhören:  Einerseits das aufrichtige einander Zuhören aller Mitglieder und andererseits das Hören auf den Heiligen Geist. Dieses Hören erfordert die Bereitschaft, sich von der Gegenwart des Heiligen Geistes berühren und tragen zu lassen.

In Anlehnung an Papst Franziskus, der der katholischen Kirche in Deutschland den „Primat der Evangelisierung“ ans Herz gelegt und sie ermutigt hat, die geistliche Dimension des Synodalen Weges mit den strukturellen Herausforderungen zu verbinden, gilt für die Mitglieder der Synodalversammlung gemäß der Satzung des Synoden Weges: „Als getaufte Frauen und Männer sind wir berufen, die ‚Güte und Menschenfreundlichkeit Gottes‘ (Tit 3,4) in Wort und Tat zu verkündigen, sodass Menschen die Frohe Botschaft in Freiheit hören und annehmen können. Wir wollen auf dem Synodalen Weg die Voraussetzungen dafür verbessern, dass wir diese Aufgabe glaubwürdig erfüllen können. In den Mittelpunkt stellen wir die Frage nach Gott und dem Weg, den er heute mit den Menschen gehen will. Wir sehen, dass es für viele Menschen die Kirche selbst ist, die das Bild Gottes verdunkelt. Wir setzen auf die Kraft des Heiligen Geistes, die Kirche zu erneuern, sodass sie Jesus Christus als Licht der Welt glaubwürdig bezeugen kann.“

Deutsche Bischofskonferenz

Die Deutsche Bischofskonferenz ist ein Zusammenschluss der katholischen Bischöfe der (Erz-)Bistümer in Deutschland. Sie wurde eingerichtet zur Förderung gemeinsamer pastoraler Aufgaben, zur Koordinierung der kirchlichen Arbeit, zum gemeinsamen Erlass von Entscheidungen sowie zur Kontaktpflege zu anderen Bischofskonferenzen. Oberstes Gremium der Deutschen Bischofskonferenz ist die Vollversammlung aller Bischöfe, die regelmäßig im Frühjahr und Herbst für mehrere Tage zusammentrifft.
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Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK)

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken ist der Zusammenschluss von Vertreterinnen und Vertretern der Diözesanräte und der katholischen Verbände sowie von Institutionen des Laienapostolats und von weiteren Persönlichkeiten aus Kirche und Gesellschaft. Organe des Zentralkomitees sind die Vollversammlung, der Hauptausschuss, das Präsidium sowie die Präsidentin bzw. der Präsident.
Mehr lesen: www.zdk.de

Gemeinsame Konferenz

Die Gemeinsame Konferenz wurde nach der Würzburger Synode (1971–1975) eingerichtet und besteht seitdem aus Vertretern der Deutschen Bischofskonferenz und des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK). Sie tagt zweimal im Jahr, um über Themen und Aufgaben zu beraten, die sich beiden Gremien gemeinsam stellen. Ihr gehören zehn Bischöfe und zehn Vertreter  des ZdK an.

Synodalversammlung (Plenum/Plenarveranstaltungen)

Die Synodalversammlung ist das oberste Organ des Synodalen Weges und kann Beschlüsse fassen. Ihr gehören die Mitglieder der Deutschen Bischofskonferenz, 69 Vertreter des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, weitere Vertreterinnen und Vertreter geistlicher Dienste und kirchlicher Ämter, Berufgruppen, Ordensgemeinschaften, Mitarbeiter der diözesanen Verwaltungen sowie junge Menschen und Einzelpersönlichkeiten an. Bei der Besetzung wurde auf Geschlechter- und Generationengerechtigkeit geachtet. Insgesamt umfasst die Synodalversammlung 230 Personen. Bei den Synodalversammlungen kommen alle Synodalen zusammen, um gemeinsam zu beraten, abzustimmen und Beschlüsse zu fassen. Eingeladen an den Plenarveranstaltungen als Beobachter mit Rederecht teilzunehmen, werden der Apostolische Nuntius, Vertreter der nicht-katholischen Kirchen sowie der benachbarten europäischen Bischofskonferenzen und überregionalen Laienorganisationen der angrenzenden Staaten.
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Synodalforen

Für die inhaltliche Arbeit des Synodalen Weges wurden bei der ersten Synodalversammlung vier Synodalforen eingerichtet. Sie erarbeiten die Vorlagen für die Synodalversammlung:

  • Synodalforum I: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“;
  • Synodalforum II: „Priesterliche Existenz heute“;
  • Synodalforum III: „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“
  • Synodalforum IV: „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“.

Die jeweils 30 bis 35 Mitglieder der Foren wurden durch die Synodalversammlung gewählt. Ihnen gehören weitere Expertinnen und Experten an. Jedes Forum wird von einer Doppelspitze aus einem Bischof und einer Laienvertreterin/einem Laienvertreter geleitet.
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Synodalpräsidium

Das Synodalpräsidium bereitet die Synodalversammlungen vor und nach. Ihm gehören der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz sowie die Präsidentin/der Präsident und eine Vize-Präsidentin/ein Vize-Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken an.
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Satzung

Die Satzung des Synodalen Weges regelt das Zusammenwirken der Organe des Synodalen Weges. Sie regelt die Themen, die Beteiligungswege und Entscheidungsstrukturen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse und Beschlüsse. Zentrale Organe sind die Synodalversammlung, verschiedene Synodalforen und ein Synodalpräsidium. Diesen gehören neben Mitgliedern des Synodalen Weges weitere Experten und Sachverständige an. Geleitet wird der Synodale Weg von einem Präsidium, welches paritätisch von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) besetzt ist. Die Satzung ist nach Annahme durch die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken Ende November 2019 in Kraft getreten.
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Geschäftsordnung

Die Synodalversammlung hat sich eine Geschäftsordnung gegeben. Sie bildet die Geschäftsgrundlage für eine strukturierte Arbeitsweise in den Organen des Synodalen Weges. Die Geschäftsordnung enthält Regelungen zur Einberufung und Leitung der Sitzungen, zur Koordinierung der Beratungen, zum Antrags- und Abstimmungswesen und weitere, allgemeinere Bestimmungen (Unterlagenversand, Protokollführung). Zur Satzung des Synodalen Weges steht die Geschäftsordnung in einem untergeordneten Verhältnis. Die Geschäftsordnung wurde von der Synodalversammlung am 31. Januar 2020 beschlossen.
Mehr lesen: Geschäftsordnung herunterladen (pdf-Datei)

Zeitlicher Ablauf

Wann hat der Synodale Weg begonnen?

Der Synodale Weg hat am 1. Dezember 2019 (erster Advent und Beginn des neuen Kirchenjahres) begonnen. Ihm ging eine Vorbereitungsphase voraus, nachdem die Deutsche Bischofskonferenz einen strukturierten Weg gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) beschlossen hatte.

Wie lange wird der Synodale Weg dauern?

Für den Synodalen Weg war zunächst eine Laufzeit von zwei Jahren angedacht, ohne diese Frist formal zu setzen. Hierdurch soll eine Flexibilität/Offenheit für das gemeinsame Ringen um Antworten auf die Herausforderungen geschaffen werden, die mit der Auswertung der Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (MHG-Studie) deutlich wurden. Das Synodalpräsidium hat im Dezember 2021, u. a. aufgrund der Corona-Pandemie und damit verbundener zeitlicher Verzögerungen, beschlossen, den Prozess bis zum Frühjahr 2023 zu verlängern und somit fünf Synodalversammlungen durchzuführen. Drei Jahre nach ihrer letzten Sitzung tritt die Synodalversammlung unter Leitung des Synodalpräsidiums zur Evaluation der Umsetzung der Ergebnisse des Synodalen Weges erneut zusammen.

Wann fanden die Synodalversammlungen statt?

Die erste Synodalversammlung fand vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 statt, ihr folgten zunächst coronabedingt Regionenkonferenzen am 4. September und eine Online-Konferenz am 4./5. Februar 2021. Die zweite Synodalversammlung folgte vom 30. September bis 2. Oktober 2020. Die weiteren Termine waren für die dritte Synodalversammlung der 3. bis 5. Februar 2022, für die vierte Synodalversammlung der 8. bis 10. September 2022 und für die fünfte Synodalversammlung der 9. bis 11. März 2023.

Wann gibt es „Ergebnisse“?

Der Synodale Weg ist ein Prozess. Damit verbunden können Entscheidungen auch auf dem Weg herbeigeführt werden. Insofern kann es Entscheidungen „unterwegs“ und Entscheidungen „am Ende“ geben. Die Entwicklungen und Ergebnisse des Prozesses werden transparent und nachvollziehbar über die Internetseite www.synodalerweg.de kommuniziert.

Umsetzung und Evaluation

Nach Artikel 13 der Satzung des Synodalen Weges tritt die Synodalversammlung unter Leitung des Synodalpräsidiums drei Jahre nach ihrer letzten Sitzung zur Evaluation der Umsetzung der Ergebnisse des Synodalen Weges erneut zusammen. Das wird im Jahr 2026 sein.

Strukturen und Prozesse

Warum wurde der Synodale Weg beschlossen?

Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland dient der gemeinsamen Suche nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses. Angestrebt ist die Klärung von zentralen Handlungsfeldern, um insbesondere die systemischen Ursachen sexuellen Missbrauchs zu bekämpfen und gleichzeitig zu einer inneren Erneuerung der Kirche in Deutschland zu gelangen. Die vier Schwerpunkte des Synodalen Weges bildeten sich in vier Foren ab: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“, „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“, „Priesterliche Existenz heute“, „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“.

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Warum Synodaler Weg: Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung 2019 in Lingen beschlossen, sich gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf einen „Synodalen Weg zu begeben“. Der Synodale Weg ist kein (kirchenrechtlich) definiertes Format, sondern eigener Art (sui generis). Er kann auch im Prozess des Begehens des Weges gestaltet werden.

Das entspricht der Anforderung an den Synodalen Weg, die Kardinal Reinhard Marx für die Bischofskonferenz im Anschluss an die Lingener Vollversammlung so formuliert hat: „Der Glaube kann nur wachsen und tiefer werden, wenn man frei wird von Blockierungen des Denkens, wenn man sich der freien und offenen Debatte stellt und die Fähigkeit entwickelt, neue Positionen zu beziehen und neue Wege zu gehen.“

Dazu schreibt Papst Franziskus in seinem Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland vom 29. Juni 2019: „Es handelt sich im Kern um einen synodos, einen gemeinsamen Weg unter der Führung des Heiligen Geistes. Das aber bedeutet, sich gemeinsam auf den Weg zu begeben mit der ganzen Kirche unter dem Licht des Heiligen Geistes, unter seiner Führung und seinem Aufrütteln, um das Hinhören zu lernen und den immer neuen Horizont zu erkennen, den er uns schenken möchte.“

Die Verbindlichkeit der Erkenntnisse eines solchen Weges verantworten alle diejenigen, die offiziell an ihm beteiligt sind. Die Verbindlichkeit in der Umsetzung kommt je nach Thema dem Apostolischen Stuhl und/oder dem Ortsbischof zu.

Warum keine Synode: Eine Synode ist ein vom Kirchenrecht her klar definiertes Format, in dem von der Themensetzung bis zur Zusammensetzung der Teilnehmenden und deren Kompetenzen alles geregelt ist. Eine Synode bedarf der Zustimmung durch den Heiligen Stuhl, die oft erst nach einem längerfristigen Verfahren erteilt werden kann. Das verlangsamt das notwendige Tempo bei der Behandlung der anstehenden Fragen.

In der jetzigen Situation eröffnet ein Synodaler Weg sui generis eine konzentrierte Auseinandersetzung mit den aktuellen Herausforderungen. Er ermöglicht das Entdecken eines „erweiterten Horizonts“, der Räume neu öffnet, in denen innovativ gehandelt werden kann.

Warum wurde ein Synodaler Weg beschlossen und keine Synode?

Warum Synodaler Weg: Die Deutsche Bischofskonferenz hat auf ihrer Frühjahrs-Vollversammlung 2019 in Lingen beschlossen, sich gemeinsam mit dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) auf einen „Synodalen Weg zu begeben“. Der Synodale Weg ist kein (kirchenrechtlich) definiertes Format, sondern eigener Art (sui generis). Er kann auch im Prozess des Begehens des Weges gestaltet werden.

Das entspricht der Anforderung an den Synodalen Weg, die Kardinal Reinhard Marx für die Bischofskonferenz im Anschluss an die Lingener Vollversammlung so formuliert hat: „Der Glaube kann nur wachsen und tiefer werden, wenn man frei wird von Blockierungen des Denkens, wenn man sich der freien und offenen Debatte stellt und die Fähigkeit entwickelt, neue Positionen zu beziehen und neue Wege zu gehen.“

Dazu schreibt Papst Franziskus in seinem Brief an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland vom 29. Juni 2019: „Es handelt sich im Kern um einen synodos, einen gemeinsamen Weg unter der Führung des Heiligen Geistes. Das aber bedeutet, sich gemeinsam auf den Weg zu begeben mit der ganzen Kirche unter dem Licht des Heiligen Geistes, unter seiner Führung und seinem Aufrütteln, um das Hinhören zu lernen und den immer neuen Horizont zu erkennen, den er uns schenken möchte.“

Die Verbindlichkeit der Erkenntnisse eines solchen Weges verantworten alle diejenigen, die offiziell an ihm beteiligt sind. Die Verbindlichkeit in der Umsetzung kommt je nach Thema dem Apostolischen Stuhl und/oder dem Ortsbischof zu.

Warum keine Synode: Eine Synode ist ein vom Kirchenrecht her klar definiertes Format, in dem von der Themensetzung bis zur Zusammensetzung der Teilnehmenden und deren Kompetenzen alles geregelt ist. Eine Synode bedarf der Zustimmung durch den Heiligen Stuhl, die oft erst nach einem längerfristigen Verfahren erteilt werden kann. Das verlangsamt das notwendige Tempo bei der Behandlung der anstehenden Fragen.

In der jetzigen Situation eröffnet ein Synodaler Weg sui generis eine konzentrierte Auseinandersetzung mit den aktuellen Herausforderungen. Er ermöglicht das Entdecken eines „erweiterten Horizonts“, der Räume neu öffnet, in denen innovativ gehandelt werden kann.

Was unterscheidet den Synodalen Weg vom Gesprächsprozess 2011 bis 2015?

Der Synodale Weg ist als ein Format angelegt „zwischen“ einer Synode und dem Gesprächsprozess, wie er von der Deutschen Bischofskonferenz in den Jahren 2011 bis 2015 als ein geistlicher Prozess initiiert worden war. Damals sollte – von unterschiedlichen Perspektiven ausgehend – der Frage nachgegangen werden, vor welchen Herausforderungen die Kirche in ihren wesentlichen Selbstvollzügen steht und welcher Bezug dabei zu den richtungsweisenden Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils existiert. In diesem Format hatten die Laien lediglich eine die Bischöfe beratende Funktion. Verbindliche Beschlüsse gab es nicht.

Beim Synodalen Weg arbeiten zwei Partner zusammen – die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK). Ihre Zusammenarbeit wird durch klare Strukturen, an die sich alle binden, geregelt.

Wer entscheidet über die Umsetzung der Ergebnisse des Synodalen Weges?

Die Deutsche Bischofskonferenz und jeder einzelne Diözesanbischof können sich die Beschlüsse der Synodalversammlung, die eine Materie betreffen, deren rechtliche Regelung auf partikularkirchlicher Ebene in ihre jeweilige Zuständigkeit und Kompetenz fällt, zu eigen machen. Die Beschlüsse erlangen dann Rechtswirkung, wenn sie als Allgemeines Dekret der Deutschen Bischofskonferenz im Amtsblatt des Vorsitzenden oder als diözesane Gesetze durch den jeweiligen Diözesanbischof im diözesanen Amtsblatt veröffentlicht werden. Über die Umsetzung von Beschlüssen, die eine weltkirchliche Relevanz entfalten, entscheidet der Apostolische Stuhl.
Mehr lesen: Beschlüsse und weitere Texte auf dem Synodalen Weg

Was bedeutet „verbindliche“ Beschlüsse? Was kann nicht beschlossen werden?

Verbindliche Beschlüsse werden von den Gremien des Synodalen Weges durch deren geregelte Abstimmungsverfahren zu solchen gemacht. Alle anstehenden Fragen konnten ohne Einschränkung im Prozess des Synodalen Weges eingebracht und erörtert werden und auch in eine Beschlussvorlage überführt werden.

Fragen, die nicht nur ein Bistum oder die Deutsche Bischofskonferenz betreffen, sondern die Weltkirche, müssen in den überdiözesanen Kontext gestellt werden und in ihm seine Beantwortung finden. Solche Beschlüsse werden dem Apostolischen Stuhl als Votum des Synodalen Weges übermittelt. Darüber hinaus ist festzuhalten: In jedem (Erz-)Bistum ist der Ortsbischof im Rahmen seiner Rechte und Pflichten letztentscheidend.

Welche Rolle spielen der Vatikan und der Papst beim Synodalen Weg?

Der Papst hat in seinem Brief vom 29. Juni 2019 an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland eine Antwort auf diese Frage gegeben.

In der Eröffnung des Schreibens spricht der Papst über sein Motiv: „Ich (…) möchte Euch nahe sein und Eure Sorge um die Zukunft der Kirche in Deutschland teilen. Wir sind uns alle bewusst, dass wir nicht nur in einer Zeit der Veränderungen leben, sondern vielmehr in einer Zeitenwende, die neue und alte Fragen aufwirft, angesichts derer eine Auseinandersetzung berechtigt und notwendig ist.“ Wie die kuriale Verwaltung zu integrieren ist, hängt von der potenziellen Reichweite der Beschlüsse/Empfehlungen des Synodalen Weges ab.

Eine angemessene Kommunikation der Beratungen und Beschlüsse des Synodalen Weges ist Aufgabe des Synodalpräsidiums. Ferner ist eine umfassende Information durch die Einladung des Apostolischen Nuntius in Deutschland, an den Synodalversammlungen als Beobachter teilzunehmen, gegeben.

Mehr lesen: Dokumente, Reden und Beiträge

Brief von Papst Franziskus an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland

Der Brief von Papst Franziskus an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland (29. Juni 2019) hat eine besondere Bedeutung für die Grundlage des Weges, für seine spirituelle Dimension. In diesem Sinn ist der Brief des Papstes zu verstehen: Eine wahre Ermutigung für das gemeinsame Ringen um eine gelingende Verkündigung des Evangeliums angesichts der Glaubens- und Missbrauchskrise in unserem Kulturraum. Es wird die Mahnung des Papstes aufgegriffen, dass sich der Prozess nicht in Strukturdebatten ergehen darf, sondern es sich um einen vom Geist Gottes geleiteten Prozess handeln soll. Dabei unterliegen jene Aspekte, die die weltkirchliche Ebene betreffen, jedoch keinem Diskussionsverbot. Sie werden vor dem Hintergrund der Glaubensverkündigung in Deutschland reflektiert. Die entsprechenden Ergebnisse werden, eventuell verbunden mit einem (Handlungs-)Votum, dem Vatikan übermittelt.
Mehr lesen: Dokumente, Reden und Beiträge

In welchem Verhältnis steht der Synodale Weg zur Weltbischofssynode (2021-2024), die Papst Franziskus einberufen hat?

Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland und der weltweite synodale Prozess, den Papst Franziskus ausgerufen hat, sind zwei unterschiedliche Wege, die ein gemeinsames Ziel verfolgen: Die Frohe Botschaft des Evangeliums soll unter den ‚Zeichen der Zeit‘ im Hier und Heute wieder sichtbar und lebbar werden. Es geht um Gemeinschaft, Stärkung im Glauben, Partizipation und Mission, die die Verkündigung des christlichen Glaubenszeugnisses fokussiert. Beide synodalen Wege ergänzen einander, bestehen aber unabhängig voneinander.
Mehr lesen: Themendossier Bischofssynode Synodale Kirche 2021–2024

Inhalte/Themen

Welche konkreten Themen/Fragestellungen werden diskutiert und beantwortet?

Der Synodale Weg der katholischen Kirche in Deutschland dient der gemeinsamen Suche nach Schritten zur Stärkung des christlichen Zeugnisses. Angestrebt ist die Klärung von zentralen Problemfeldern:

  • Synodalforum I: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“:
    Der Synodale Weg behandelt zum einen das Thema des klerikalen Machtmissbrauchs. Er soll klären, was getan werden muss, um Machtausübung zu kontrollieren sowie Verfahren zur Machtverteilung und Partizipation an Entscheidungen zu erreichen. Zum anderen gilt es beizutragen, eine gerechtere und rechtlich verbindliche Ordnung aufzubauen.
  • Synodalforum II: „Priesterliche Existenz heute“:
    Der Synodale Weg fragt, wie wir heute in Deutschland Christinnen und Christen sein wollen und welche Ämter und Lebensformen der Sendung der Kirche in der Welt dienen. Der Zölibat wird als Ausdruck der persönlichen Beziehung zu Jesus Christus hoch geschätzt. Wie weit er zum Zeugnis des Priesters in der Kirche gehören muss, wird diskutiert werden.
  • Synodalforum III: „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“:
    Im Synodalen Weg soll die Frage nach der Rolle der Frau in der Kirche erörtert werden. Es geht darum, die Relevanz von Glaube und Kirche wieder in die gesellschaftliche Debatte einzubringen und gleichzeitig Antworten auf binnenkirchliche Fragen zu finden. Das geht nur in einer Gemeinsamkeit von Frauen und Männern in der Kirche.
  • Synodalforum IV: „Leben in gelingenden Beziehungen – Liebe leben in Sexualität und Partnerschaft“:
    Ein weiteres Thema des Synodalen Weges ist die Sexualmoral der Kirche, deren verkündete Inhalte der überwiegenden Mehrheit der Gläubigen keine Orientierung geben. Es ist zu klären, wie entscheidende Erkenntnisse aus Theologie und Humanwissenschaften rezipiert werden und wie die Beachtung der personalen Bedeutung der Sexualität gestärkt werden können.

Mehr lesen:
Synodalforen

Ist die weitere Aufarbeitung des Missbrauchsskandals auch Aufgabe des Synodalen Weges?

Der Synodale Weg ist aufgrund der Ergebnisse der MHG-Studie entstanden. Das bedeutet: Es gibt durch die Studie klare Aufgaben, die bei der Aufarbeitung des Themas kontinuierlich eine Rolle spielen und bereits laufen und daher nicht Bestandteil des Synodalen Weges sind.
Mehr lesen: Themenseite Sexualisierte Gewalt und Prävention auf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz

Welche Rolle spielt die Evangelisierung im Synodalen Weg?

Die Evangelisierung ist das übergeordnete Ziel des Synodalen Weges. Sie kommt in der Frage nach der Relevanz von Glaube und Kirche in der heutigen Zeit zum Ausdruck. Allerdings muss der Synodale Weg nach Antworten auf drängende Fragen suchen, um die Glaubens- und Missbrauchskrise überwinden zu können.

Wie wurde der Papstbrief in den Synodalen Weg integriert? Was bedeutet der Brief für den Synodalen Weg?

Der Brief von Papst Franziskus an das pilgernde Volk Gottes in Deutschland (29. Juni 2019) hat eine besondere Bedeutung für die Grundlage des Weges, für seine spirituelle Dimension. In diesem Sinn ist der Brief des Papstes zu verstehen: Eine wahre Ermutigung für das gemeinsame Ringen um eine gelingende Verkündigung des Evangeliums angesichts der Glaubens- und Missbrauchskrise in unserem Kulturraum. Es wird die Mahnung des Papstes aufgegriffen, dass sich der Prozess nicht in Strukturdebatten ergehen darf, sondern es sich um einen vom Geist Gottes geleiteten Prozess handeln soll. Dabei unterliegen jene Aspekte, die die weltkirchliche Ebene betreffen, jedoch keinem Diskussionsverbot. Sie werden vor dem Hintergrund der Glaubensverkündigung in Deutschland reflektiert. Die entsprechenden Ergebnisse werden, eventuell verbunden mit einem (Handlungs-)Votum, dem Vatikan übermittelt.
Mehr lesen: Dokumente, Reden und Beiträge

Partizipation und Kommunikation

Wo kann man sich über den Synodalen Weg informieren?

Über die Internetseite www.synodalerweg.de wurde seit dem ersten Advent 2019 kontinuierlich und transparent über den Synodalen Weg der Kirche in Deutschland informiert. Weitere Informationen zum Synodalen Weg waren auf der Facebook-Seite und im Instagram-Account des Synodalen Weges verfügbar. Seit Januar 2020 war der Synodale Weg auch auf Twitter präsent.

Wie wurde das „pilgernde Volk Gottes“ in den Synodalen Weg integriert? Kann man sich als Gemeinde, Gebetsgemeinschaft, Katholik beteiligen?

Da es sich um einen Synodalen Weg der katholischen Kirche in Deutschland handelt, ist es wichtig, dass das gemeinsame Ringen nicht nur von zwei Institutionen getragen wird, sondern vom „pilgernden Volk Gottes in Deutschland“. Dafür ist es notwendig, dass sich die einzelnen Teile der verfassten Kirche und der katholischen Verbände und Bewegungen auf ihre Weise in den Weg einbringen: sei es konkret durch Beteiligung eines Vertreters im Synodalen Weg, sei es durch schriftliche Stellungnahme und Kommentierung des Geschehens, sei es durch die Beteiligung an Informationsveranstaltungen (z. B. in Katholischen Akademien), durch mediale Interaktion (Social Media) oder auch durch fürbittendes Gebet.

Über das Formular Ihre Stimme konnten bis zum 23. Januar 2020 Eingaben zu den vier Foren des Synodalen Weges eingebracht werden. Über 5.300 „Stimmen“ hat das Büro des Synodalen Weges auf diesem Weg erhalten. Diese „Stimmen“ sind zunächst in die erste Synodalversammlung vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 in Frankfurt am Main eingeflossen. Danach wurden sie für die Arbeit in den vier Foren aufbereitet und dort eingebracht.

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